GESETZE GEGEN RECHTS
Wer einen Menschen verletzt, fremdes Eigentum beschädigt oder andere beleidigt, macht sich strafbar. Denn ein friedliches Zusammenleben ist nicht möglich, wenn man die anderen nicht achtet oder zumindest in Ruhe lässt. Die Würde des Menschen steht über allem.
Trotz unserer Geschichte gibt es immer noch Menschen, die die Nazis gut finden und Adolf Hitler verehren. Niemand wird aber dafür bestraft, dass er rassistisch denkt. Anders als zur Zeit des Nationalsozialismus sind die Gedanken und Meinungen frei.
Verboten ist es, seine Nazi-Gesinnung öffentlich zur Schau zu stellen. Und zwar meist unabhängig davon, ob ein Mensch damit politische Ziele durchsetzen will oder z.B. aus Langeweile ein Hakenkreuz in den Bahnwaggon ritzt.
Wer an die Fassade eines türkischen Vereins "Türken raus" sprayt, wird wegen Sachbeschädigung bestraft. Aber: Die Gerichte überprüfen auch, was die Täter*innen damit erreichen wollten. Je schlimmer diese Ziele sind, desto höher fällt die Strafe aus. So werden Sprüher*innen mit Sicherheit einen größeren Denkzettel erhalten als diejenigen, die als Mutprobe den Namen ihres Fußballvereins an die Wand kritzeln. Bestraft werden aber beide.
Menschen verschiedener Glaubensrichtungen und Weltanschauungen, deutsche Staatsangehörige, Ausländer*innen und Minderheiten sollen friedlich zusammenleben können. Um das zu erreichen, bekämpft der Gesetzgeber speziell die Rechtsextremen in der Öffentlichkeit und duldet keine Verherrlichung des Nationalsozialismus.
Aus diesem Grund sind sowohl die Parolen und Organisationen der Nazi-Zeit als auch deren Nachfolger, die auf Hass und Gewalt setzen bzw. dazu anstacheln, verboten. Denn wer meint, es gebe "nicht-lebenswertes Leben", der achtet die Menschenwürde nicht. Wer die Taten der Nazis, wie die Ermordung von sechs Millionen Jüdinnen und Juden, als Erfindung darstellt, ist ein Fall für den Staatsanwalt.
Bei Aufmärschen von Rechten ist ohnehin meist die Polizei vor Ort und achtet auf spezielle Vorschriften in den Versammlungs- und Vereinsgesetzen. Deshalb sind Straftaten in diesem Zusammenhang ein weniger großes Problem. Trotzdem ist klar: Wer bei einer Kundgebung Rechter etwas beobachtet, sollte die Polizei informieren. Problematischer ist das, was im Alltag passiert: rassistische Parolen, das Verharmlosen von Verbrechen, das Hetzen, das Angreifen und Anpöbeln. Hier braucht es Menschen, die hinschauen und handeln!
Die Rechten sind allerdings gut organisiert. Sie haben ihre Anwält*innen, die ihnen sagen, was bestraft wird und was nicht. Wer gegen sie etwas tun will, sollte deshalb ebenfalls die Gesetze kennen – und passende Strategien, was man tun kann. Diese Internetseite wird in erster Linie Gesetze vorstellen, die in der Öffentlichkeit weniger bekannt sind. Es ist nicht so wichtig, genau zu wissen, welche Paragrafen die Rechten verletzen. Das wissen Jurist*innen viel besser, und das ist auch ihr Job. Den können sie nur machen, wenn Beobachter*innen eine Tat anzeigen.
Rechts ist nicht gleich Rechts
Auch wenn auf dieser Internetseite von "Rechten" gesprochen wird, gibt es verschiedene Bezeichnungen, die Dir helfen zu unterscheiden:
Nazis haben den Nationalsozialismus von 1933 bis 1945 selbst erlebt und finden ihn immer noch gut.
Neonazis sind nach dem Krieg geboren und verherrlichen den Hitler-Staat und seine Ideen.
Rechtsextremist*innen lehnen die Demokratie ganz ab, bekämpfen sie und wollen am liebsten einen "Führer".
Rechtsradikale akzeptieren noch die Grundwerte des Staates, wie z.B. Wahlen, und versuchen, diese für ihre Zwecke zu nutzen. Konkrete Feindbilder (z.B. Ausländer, Homosexuelle, …) suchen sich aber beide.
Patrioten*innen lieben ihr Land, ohne andere abzuwerten. Nationalist*innen stellen ihren Staat über andere. Rechte benutzen für sich beide Begriffe.