Beispiele/Urteile zur Strafbarkeit von Volksverhetzung

Kein Nobelpreis für Hitler

Ein 30-jähriger rechtsradikaler Sänger wurde wegen Volksverhetzung und Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen zu zwei Jahren Gefängnis auf Bewährung verurteilt. Er war vor ca. 50 Zuhörer*innen in einer Gaststätte aufgetreten. Dort hatte er selbst komponierte Lieder vorgetragen. In diesen rief er zu Hass auf Jüdinnen und Juden, Ausländerinnen und Ausländer sowie Schwarze auf.

Der Bundesgerichtshof bestätigte, dass diese Äußerungen eine Volksverhetzung darstellten. Er war der Auffassung, dass der Sänger mit seinem Lied "Hängt dem Adolf Hitler den Nobelpreis um" die Vernichtung von Jüdinnen und Juden durch die Nationalsozialisten gebilligt habe.

"Ausländer raus"

Zwischen 20 und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit mussten drei Jugendliche – darunter zwei 18-jährige Mädchen – ableisten. Sie waren mit einem Demonstrationszug unterwegs. Mehrere Passant*innen hatten Teilnehmende der Demo "Ausländer raus" rufen hören. Alle Angeklagten wurden als Mittäter*innen verurteilt, weil sie sich nicht von diesen Rufen distanziert hatten. Eine Angeklagte musste eine Woche in Jugendarrest.

"Parasiten"

Ein Mitglied der "Jungen Nationaldemokraten" hatte vor einer "Invasion unseres Volkes mit Sozialparasiten" gewarnt und damit ausländische Mitbürger*innen gemeint. Das Oberlandesgericht in Frankfurt am Main verurteilte den Mann wegen Volksverhetzung.

Mordserie glorifiziert und Opfer verhöhnt

Ein ehemaliger NPD-Funktionär aus Nürnberg äußerte sich auf Facebook folgendermaßen: "Tod dem Döner, es lebe die Nürnberger Bratwurst" und "Wenn wir Glück haben, verschwinden erst die Dönerbuden und dann der Rest der Mischpoke". Hinterlegt war die Aussage mit dem Bild eines Dönerstandes, dessen Inhaber gegenüber einer Nürnberger Schule von Mitgliedern des NSU (Nationalsozialistischer Untergrund) erschossen wurde. Der ehemalige NPD-Funktionär wurde zu einer Bewährungsstrafe von vier Monaten verurteilt, dazu kam eine Geldauflage von 1.000,- Euro.