Strafe trotz Meinungsfreiheit?
Warum soll jemand bestraft werden, der Naziparolen brüllt? Haben nicht alle das Recht, ihre Meinung frei zu äußern?
Alle dürfen ihre Meinung frei äußern. Das stimmt. Aber nur – auch das steht im Grundgesetz – solange damit nicht die Rechte anderer "schwer verletzt" oder gegen die "verfassungsmäßige Ordnung" verstoßen wird.
Nicht jede Aussage über eine andere Person verletzt diese "schwer" in ihrer Ehre: Man darf über andere überspitzt kritisch oder reißerisch sprechen. Wenn aber bei einer herabsetzenden Äußerung nicht mehr die Auseinandersetzung in der Sache, sondern die Verleumdung einer Person im Vordergrund steht, ist das nicht erlaubt und strafbar. Die Gerichte müssen deshalb abwägen, ob eine Äußerung noch von der Meinungs- oder Kunstfreiheit gedeckt ist. Das ist nicht immer einfach.
Einfacher ist es, wenn es z.B. bei der "Volksverhetzung" darum geht, dass die Menschenwürde eines anderen angegriffen wird. Der Leitsatz des Grundgesetzes lautet: "Die Würde des Menschen ist unantastbar." Und die ist immer mehr wert als das Recht auf Meinungsfreiheit.