Die wichtigsten Paragrafen

Jeder hat das Recht, für seine politischen Ansichten einzutreten – auch wenn sie der Mehrheit nicht gefallen. Dieses Recht endet dort, wo der politische Friede insgesamt gefährdet, zu Hass und Gewalt aufgefordert bzw. angestachelt wird. Deshalb enthält das Strafgesetzbuch (StGB) Paragrafen, die es verbieten,

… zur Durchsetzung seiner Ziele andere Menschen in ihrer Würde anzugreifen,

… Falsches über die NS-Verbrechen zu behaupten oder

… zu Hass und Gewalt aufzurufen.

Das soll verhindern, dass ein Klima entsteht, in dem Gewalt gegen einzelne Bevölkerungsgruppen oder ihre Ausgrenzung hingenommen werden. Folgende Paragrafen des Strafgesetzbuches sind in diesem Zusammenhang besonders wichtig. Sie werden auf den nächsten Seiten anhand verschiedener Beispiele vorgestellt:

Verbreiten von Propaganda-Mitteln und Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§§ 86, 86a StGB)

Volksverhetzung (§ 130 StGB)

Es gibt weitere Paragrafen, die zwar wichtig sind, sich aber in erster Linie an Polizei und Staatsanwaltschaften richten. Beispielsweise ist es natürlich strafbar, in einer verbotenen Partei oder Organisation mitzuarbeiten. Unter der Rubrik "Symbole – strafbar oder erlaubt?" findest Du einige Erkennungszeichen verbotener Organisationen.

Schwere Verbrechen, wie beispielsweise Mord, Völkermord, schwere Körperverletzung und Brandstiftung, werden nicht nur mit Gefängnis bestraft, wenn sie bereits begangen wurden. Es ist auch verboten, mit diesen Verbrechen zu drohen (z.B. eine Unterkunft für Asylbewerber*innen anzuzünden), zu solchen Taten anzuleiten (z.B. mit Anleitungen zum Bau von Bomben im Internet), sie öffentlich zu billigen oder zu belohnen. Das kann zum Beispiel durch sogenannte "Schriften" geschehen, womit nicht nur Flugblätter, sondern auch CDs, Videos und Fotos gemeint sind. Wer hiermit öffentlich Gewalt gegen Menschen verherrlicht, macht sich strafbar.

Öffentlichkeit:

Bei den folgenden Straftaten kommt es darauf an, ob sie in der Öffentlichkeit passieren. Es ist nicht strafbar, wenn jemand allein zu Hause vor seinem Fernseher "Heil Hitler" ruft oder sich eine Hakenkreuzfahne in sein Wohnzimmer hängt. Mehrere Menschen müssen eine Straftat sehen oder
hören können.