Beispiele/Urteile zu strafbaren Grüßen und Parolen

Hitlergruß

Bei einem Fußball-Länderspiel im polnischen Zabrze zeigten 1996 zwei deutsche "Fußballfans" während des Abspielens der deutschen Nationalhymne den Hitlergruß, was bei der Fernsehübertragung zu sehen war. Die beiden wurden u.a. deswegen später in Deutschland verurteilt.

Keltenkreuz

Ein 25-Jähriger war in Nürnberg mit einem sieben Zentimeter großen Keltenkreuz-Aufnäher an der Jacke erwischt worden. Das Keltenkreuz war vor einem weißen kreisförmigen Hintergrund abgebildet, der rot eingefasst war. Der Aufnäher war deutlich zu erkennen. Gegen den Mann wurde eine Geldstrafe Höhe von 90 Tagessätzen à 15,– Euro, also insgesamt 1.350,– Euro,  verhängt.

Sigrunen

Ein 30-Jähriger hatte sich am Unterarm eine etwa 2-Euro-Stück-große Doppelsigrune tätowieren lassen. Nur mit einem T-Shirt bekleidet, so dass die Sigrune für jedermann sichtbar war, wurde er von Polizisten in der Nürnberger Innenstadt angetroffen. Weiterhin hatte er auf jedem Fingerrücken einer Hand die Buchstaben des Wortes "HASS" tätowiert, wobei die beiden "S" als Sigrunen ausgeformt waren. Der Mann wurde zu einer Freiheitsstrafe von 3 Monaten verurteilt, die zur Bewährung ausgesetzt wurde. Bei solchen Tätowierungen handelt es sich um ein sogenanntes "Dauerdelikt": Es kann immer wieder zur Anzeige gebracht werden. In einem anderen Fall stellte der Richter das Verfahren vorläufig ein, weil sich der Betroffene bereit erklärt hatte, die Sigrunen innerhalb einer bestimmten Frist unerkennbar machen zu lassen. Erst als er dem Richter die veränderte Tätowierung zeigte, wurde das Verfahren endgültig eingestellt.

Gauabzeichen

Mit einem "Hitlerjugend-Obergau-Armdreieck" wurde eine 18-jährige Frau aus Bayern erwischt. Ein Jugendrichter untersagte ihr, zukünftig solche Zeichnungen zu tragen und an rechten Kundgebungen teilzunehmen. Ihr wurde Jugendarrest angedroht. Der Bundesgerichtshof beschloss zudem 2002, dass Gauabzeichen auch dann strafbar sind, wenn sie abgewandelt werden.